Gefahrgut-Transporte richtig deklarieren

Foto: © doclog health care logistic

Gefahrgut-Transporte richtig deklarieren

Wer ist verantwortlich für die rechtskonforme Deklarierung der Ware bei einer Abholung? Wer haftet?

Laut den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist immer die Versandstelle rechtlich verantwortlich. Für Sanitätshäuser ist Unwissen darüber existenzbedrohend.

Ein Beispiel

Ein gebrauchter Elektro-Rollstuhl muss abgeholt werden - entweder, weil er zu einem anderen Patienten transportiert oder aber für eine technische Überholung zum Hersteller geliefert werden soll.

Der Auftragnehmer, der den Rollstuhl abholt, ist der Logistiker. Er haftet laut ADSp nicht.

Die Versandstelle/Besitzer, meist ein Sanitätshaus, haftet laut ADSp vollumfänglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rollstuhl im Sanitätshaus verpackt wurde oder schon vorher beim Nutzer war.

Die Ablieferstelle/Auftraggeber des Auftrage oder Zustelladresse, meist ebenfalls ein Sanitätshaus, haftet nach der ADSp ebenfalls nicht.

Und auch der Eigentümer der Ware, in den meisten Fällen die Krankenkasse, haftet nicht für Fehler bei der Deklarierung.

Hilfe zur Selbsthilfe

Was können Versandstellen tun, um sich selbst abzusichern? Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich mit den ADSp zu beschäftigen und Ihre Ware künftig richtig zu deklarieren.

Hier haben Sie die Möglichkeit, die gängigsten Gefahrgutdokumente herunterzuladen:

Sollte Ihr Dokument nicht dabei sein, kontaktieren sie entweder Ihren eigenen Verkauf oder fragen Sie den Gefahrgutbeauftragten des Herstellers.

Die entsprechenden Aufkleber können Sie hier herunterladen:

Alternativ können Sie Sie die Aufkleber zum Preis von 0,30 € pro Aufkleber und einer Versandkostenpauschale von 3,00  € von uns beziehen.

Senden Sie uns dazu eine E-Mail an

hcl(_AT_)doclog.de?subject=Gefahrgut
mit dem Betreff „Gefahrgut“.

Sie erhalten 2 x 5 Aufkleber sowie eine Rechnung über 10 Aufkleber = 3,00 € und 3,00 € Versandkosten.

Die o.g. Preise sind Brutto-Preise inkl. Umsatzsteuer.